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foxtrot:flugfunk

Flugfunk

Der offizielle Funkverkehr mit Luftfahrzeugen wird Flugfunk genannt. In Deutschland sind sowohl der Betrieb von Luft- und Bodenfunkstellen genehmigungspflichtig. Zuständig für diese Genehmigungen ist die Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Flugfunk/Flugfunk-node.html

foxtrot/flugfunk.txt · Zuletzt geändert: 2017/11/12 07:21 von Volker Löschhorn