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Inhaltsverzeichnis

BFCL.130 BPL – Anforderungen an den Ausbildungslehrgang und die Erfahrung

Regulation (EU) 2020/357

Antragsteller für den Erwerb einer BPL müssen einen Ausbildungslehrgang bei einer ATO oder DTO absolvieren. Der Lehrgang muss auf die angestrebten Rechte ausgerichtet sein und folgendes umfassen:

  1. Die Theoriekenntnisse nach Punkt BFCL.135(a),

  2. mindestens 16 Stunden Flugunterricht entweder in Heißluftballonen der Gruppe A dieser Klasse oder in Gasballonen mit mindestens

    1. 12 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer,
    2. 10 Befüllungen und 20 Starts und Landungen,
    3. einen beaufsichtigten Alleinflug mit einer Mindestflugzeit von 30 Minuten.

AMC1 BFCL.130 BPL - Anforderungen an den Ausbildungslehrgang und die Erfahrung

ED Decision 2020/003/R

Theoretischer Unterricht für den BPL

  1. Die Ausbildung sollte Aspekte im Zusammenhang mit nichttechnischen Fertigkeiten in integrierter Weise abdecken, wobei die besonderen Risiken im Zusammenhang mit der Lizenz und der Tätigkeit zu berücksichtigen sind. Der theoretische Unterricht, der von der erklärten Ausbildungseinrichtung (DTO) oder der zugelassenen Ausbildungseinrichtung (ATO) erteilt wird, sollte ein gewisses Element der formalen Arbeit im Klassenzimmer beinhalten, kann aber auch andere Methoden der Vermittlung umfassen - zum Beispiel interaktive Video-, Dia- oder Audiopräsentationen, computergestützte Schulungen und Fernlehrgänge mit anderen Medien. Die für die Ausbildung verantwortliche Ausbildungseinrichtung muss prüfen, ob alle entsprechenden Elemente des Lehrgangs zur Vermittlung theoretischer Kenntnisse in zufriedenstellender Weise absolviert wurden, bevor sie den Bewerber für die Prüfung empfiehlt.

  2. Lehrplan

    Die folgende Tabelle enthält den Lehrplan für den theoretischen Unterricht für den BPL:

    Anmerkung: Der Inhalt der Fächer 5 (Grundlagen des Fliegens), 6 (Betriebsverfahren), 7 (Flugleistung und -planung) und 8 (Allgemeine Kenntnisse über das Luftfahrzeug, Hülle und Systeme und Notausrüstung) sollte Aspekte enthalten, die für die für die Ausbildung verwendete Ballonklasse relevant sind, es sei denn, ein bestimmtes Element ist ausdrücklich als nur für eine bestimmte Klasse relevant gekennzeichnet.
1. Luftrecht und ATC-Verfahren
1.1. Internationales Recht: Konventionen, Abkommen und Organisationen
1.2. Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen
1.3. Nationalität und Kennzeichen von Luftfahrzeugen
1.4. Lizenzen für Personal
1.5. Luftverkehrsregeln
1.6. Flugnavigationsverfahren: Flugbetrieb
1.7. Luftverkehrsregeln: Luftraumstruktur
1.8. Flugverkehrsdienste (ATS) und Flugverkehrsmanagement (ATM)
1.9. Flugberatungsdienste (AIS)
1.10. Flugplätze, Außenstartplätze
1.11. Such- und Rettungsdienst
1.12. Sicherheit
1.13. Unfallmeldung
1.14. Nationales Recht
2. Menschliches Leistungsvermögen
2.1. Menschliche Faktoren: Grundlagen
2.2. Grundlagen der Luftfahrtphysiologie und Gesunderhaltung
2.3. Grundlagen der Luftfahrtpsychologie
2.4. Verwendung von Sauerstoff
3. Meteorologie
3.1. Die Atmosphäre
3.2. Wind
3.3. Thermodynamik
3.4. Wolken und Nebel
3.5. Niederschlag
3.6. Luftmassen und Fronten
3.7 Drucksysteme
3.8. Klimatologie
3.9. Gefahren für die Luftfahrt
3.10. Meteorologische Informationen
4. Kommunikation
4.1. Definitionen
4.2. Kommunikation im Sichtflug (VFR)
4.2.1 VFR-Kommunikation auf unkontrollierten Flugplätzen
4.2.2. VFR-Kommunikation auf kontrollierten Flugplätzen
4.2.3. VFR-Kommunikation mit ATC (en-route)
4.3. Allgemeine Betriebsverfahren
4.4. Einschlägige Begriffe der Wetterinformation (VFR)
4.5. Erforderliche Verfahren bei Funkausfall
4.6. Dringlichkeits- und Notverfahren
4.7. Grundsätzliche Prinzipien der UKW-Ausbreitung und Belegung der Frequenzen
5. Grundlagen des Fliegens (des Ballonfahrens)
5.1. Grundlagen des Fliegens (des Ballonfahrens)
5.2. Aerostatik
5.3. Grenzen der Tragfähigkeit
5.4. Betriebsgrenzen
6. Betriebsverfahren
6.1. Grundsätzliche Anforderungen
6.2. Verhalten in besonderen Fällen und bei Notfällen (allgemeine Aspekte)
6.3. Notverfahren
7. Flugleistung und Flugplanung
7.1. Massen
7.1.1. Zweck der Tragfähigkeitsberechnung
7.1.2. Zuladung
7.2. Leistung
7.2.1. Leistung: allgemein
7.3. Fahrtplanung und Fahrtüberwachung
7.3.1. Fahrtplanung: Allgemein
7.3.2.1. Planung der Treibstoffmenge (nur Heißluftballone)
7.3.2.2. Planung der Ballastmenge (nur Gasballone)
7.3.3. Fahrtvorbereitung
7.3.4. ICAO-Flugplan (ATS-Flugplan)
7.3.5. Beobachtung des Fahrtverlaufs und sich daraus ergebende Änderungen der Fahrtplanung
8. Allgemeine Luftfahrzeugkunde , Ballonhülle und Systeme sowie Notausrüstung
8.1. Systemauslegung, Lasten, Belastungen und Wartung
8.2. Ballonhülle
8.3.1. Brenner (nur Heißluftballon)
8.3.2. Korb
8.4.1 Gasflaschen (nur Heißluftballone)
8.4.2. Traggas (nur Gasballone)
8.5. Ballast (nur Gasballone)
8.6. Treibstoff (nur Heißluftballone)
8.7. Instrumente
8.8. Notausrüstung
9. Navigation
9.1. Allgemeine Navigation
9.2. Grundlagen der Navigation
9.3. Magnetismus und Kompass
9.4. Karten
9.5. Koppelnavigation
9.6. Navigation während der Fahrt
9.7. Verwendung von GNSS
9.8. Verwendung von ATS

AMC2 BFCL.130 BPL - Anforderungen an Lehrgänge und Erfahrungen

ED Decision 2020/003/R

Fahrausbildung für den BPL

  1. Zugang zur Ausbildung

    Bevor ein Bewerber zur Ausbildung zugelassen wird, sollte er darüber informiert werden, dass ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorliegen muss, bevor er allein fahren darf.

  2. Fahrausbildung - allgemein

    1. Der Lehrplan für die BPL-Fahrausbildung sollte die Grundsätze des Bedrohungs- und Fehlermanagements (TEM) berücksichtigen und auch Folgendes umfassen:

      1. Fahrtvorbereitung, einschließlich Tragfähigkeitsberechnung, Balloninspektion und Ballonwartung;
      2. Einweisung des Ballonteams und der Passagiere;
      3. Füllen und Beaufsichtigung Unbeteiligter;
      4. Steuerung des Ballons durch externe visuelle Referenz;
      5. Start bei unterschiedlichen Windverhältnissen;
      6. Anfahrt aus niedriger und hoher Höhe;
      7. Landungen bei unterschiedlichen Bodenwindverhältnissen;
      8. Überlandfahrten unter Verwendung von visueller Referenz und Koppelnavigation;
      9. Notfallmaßnahmen, einschließlich simulierter Störungen der Ballonausrüstung;
      10. Einhaltung der Verfahren der Flugverkehrsdienste und der Funkverfahren;
      11. Vermeiden von Naturschutzgebieten; und
      12. Beziehungen zu Landbesitzern.

    2. Bevor Bewerbern erlaubt wird, ihre erste Alleinfahrt zu unternehmen, sollte der FI sicherstellen, dass sie die erforderlichen Systeme und Ausrüstungen bedienen können.

(c) Lehrplan für die Fahrausbildung (Heißluftballon)

(1) Die Nummerierung der Übungen sollte in erster Linie als Referenzliste für die Übungen und als grober Leitfaden für die Reihenfolge der Unterweisung dienen; daher müssen die Demonstrationen und Übungen nicht unbedingt in der aufgeführten Reihenfolge durchgeführt werden. Die tatsächliche Reihenfolge und der Inhalt hängen von den folgenden, miteinander verbundenen Faktoren ab:

  • (i) den Fortschritten und Fähigkeiten des Bewerbers;
  • (ii) den Wetterbedingungen, die die Fahrt beeinflussen;
  • (iii) die verfügbare Fahrzeit;
  • (iv) die Erwägungen zur Ausbildungsmethodik;
  • (v) das örtliche Fahrtgebiet und
  • (vi) die Anwendbarkeit der Übungen auf den jeweiligen Ballontyp.

(2) Jede der Übungen erfordert, dass sich der Bewerber der Notwendigkeit sowie der Grundsätze des Airmanships und der Luftraumbeobachtung bewusst ist; dies sollte jederzeit betont werden.

Liste der Übungen

Übung 1: Vertrautmachen mit dem Ballon
  • (i) Eigenschaften des Ballons;
  • (ii) Bestandteile und Systeme des Ballons;
  • (iii) Füllen der Gasflaschen;
  • (iv) Instrumente und Ausrüstung; und
  • (v) Verwendung der Checkliste(n) und Verfahren.
Übung 2: Fahrtvorbereitung (Flugvorbereitung)
  • (i) Dokumentation und Ausrüstung;

  • (ii) Wettervorhersage und aktuelle Daten;

  • (iii) Fahrtplanung (Flugplanung):

    • (A) Bekanntmachungen für Luftfahrer (NOTAMs);
    • (B) Luftraumstruktur;
    • (C) Sensible Gebiete (z. B. Naturschutzgebiete);
    • (D) Erwartete Fahrtstrecke (Richtung und Entfernung);
    • (E) Vorbereitung auf zu erwartende Ereignisse während der Fahrt Lufträume, Wetterbedingungen; und
    • (F) mögliche Landeplätze.

  • (iv) Startplatz:
    • (A) Genehmigung;
    • (B) Auswahl des Startplatzes;
    • (C) Verhältnisse; und
    • (D) angrenzende Bereiche; und

  • (v) Tragfähigkeitsberechnung.
Übung 3: Einweisung der Besatzung und der Passagiere
  • (i) Kleidung;
  • (ii) Einweisung des Ballonteams; und
  • (iii) Einweisung der Passagiere.
Übung 4: Aufrüsten und Auslegen
  • (i) Beaufsichtigung Unbeteiligter;
  • (ii) Aufrüsten von Hülle, Korb und Brenner;
  • (iii) Brennerprobe;
  • (iv) Verwendung der Startfessel; und
  • (v) Kontrollen vor dem Füllen.
Übung 5: Füllen
  • (i) Beaufsichtigung Unbeteiligter;
  • (ii) Kaltfüllen;
  • (iii) Verwendung des Aufrüstgebläses; und
  • (iv) Heißfüllen.
Übung 6: Start bei unterschiedlichen Windverhältnissen
  • (i) Kontrollen und Einweisung vor dem Start;
  • (ii) Heizen für kontrolliertes Steigen;
  • (iii) „Hands off and hands on“-Verfahren für das Bodenpersonal;
  • (iv) Abwiegen;
  • (v) Verwendung der Startfessel (Quick release);
  • (vi) Beurteilung von Wind und Hindernissen;
  • (vii) Start bei unterschiedlichen Windgeschwindigkeiten, mit und ohne Windschatten, und
  • (viii) Vorbereitung auf Scheinauftrieb (False lift).
Übung 7: Steigen auf Fahrthöhe
  • (i) Steigen mit einer vorgegebenen Steiggeschwindigkeit;
  • (ii) Luftraumbeobachtung;
  • (iii) Auswirkungen auf die Hüllentemperatur;
  • (iv) maximale Steiggeschwindigkeit gemäß Flughandbuch des Herstellers; und
  • (v) Einpendeln auf der gewählten Höhe.
Übung 8: Fahrt in konstanter Höhe
  • (i) Aufrechterhaltung der Fahrthöhe durch:
    • (A) Ausschließliche Verwendung von Instrumenten;
    • (B) Verwendung ausschließlich von Sichtreferenzen und
    • (C) alle verfügbaren Mittel; und
  • (ii) Verwendung des Parachute-Ventils und der Drehventile (falls zutreffend).
Übung 9: Abstieg auf niedrigere Fahrthöhe
  • (i) Sinken mit einer vorgegebenen Sinkgeschwindigkeit;
  • (ii) Schnellabstieg;
  • (iii) Luftraumbeobachtung
  • (iv) maximale Sinkgeschwindigkeit gemäß Flughandbuch des Herstellers;
  • (v) Verwendung des Parachute-Ventils;
  • vi) Überziehen des Parachute-Ventils;
  • (vii) Kalter Abstieg; und
  • (viii) Einpendeln in der gewählten Höhe.
Übung 10A: Notfälle - Systeme
  • (i) Ausfall der Zündflamme;
  • (ii) Brennerausfall, Ventilleckagen, Flamme aus und wieder anzünden;
  • (iii) Gasleckagen;
  • (iv) Überschreiten der maximal zulässigen Temperatur der Ballonhülle;
  • (v) Beschädigung der Hülle während der Fahrt; und
  • (vi) Ausfall des Parachute-Ventils oder des Schnellentleerungssystems.
Übung 10B: Andere Notfälle
  • (i) Feuerlöscher;
  • (ii) Feuer am Boden;
  • (iii) Feuer in der Luft;
  • (iv) Kontakt mit Stromleitungen;
  • (v) Hindernisvermeidung; und
  • (vi) Evakuierung, Standort und Verwendung von Notfallausrüstung.
Übung 11: Navigation
  • (i) Auswahl von Karten;
  • (ii) Einzeichnen der erwarteten Fahrtstrecke;
  • (iii) Markieren von Positionen und Zeit;
  • (iv) Berechnung von Entfernung, Geschwindigkeit und Treibstoffverbrauch;
  • (v) Maximale Fahrthöhe (ATC, Wetter und Hüllentemperatur);
  • (vi) Planen des weiteren Fahrtverlaufs;
  • (vii) Überwachung der Wetterentwicklung und entsprechende Entscheidungen/Handlungen;
  • (viii) Überwachung des Treibstoffverbrauchs und der Hüllentemperatur;
  • (ix) Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend);
  • (x) Kommunikation mit dem Verfolger; und
  • (xi) Verwendung von GNSS (falls zutreffend).
Übung 12: Treibstoffmanagement
  • (i) Flaschenanordnung und Brennersysteme;
  • (ii) Versorgung der Zündflamme (aus der Gasphase oder Flüssigphase);
  • (iii) Verwendung von Hauptzylindern (falls zutreffend);
  • (iv) Heizgasbedarf und erwarteter Heizgasverbrauch;
  • (v) Heizgasstand und -druck;
  • (vi) Heizgasreserven;
  • (vii) Anzeige des Flascheninhalts und Verfahren für den Flaschenwechsel; und
  • (viii) Verwendung von Flaschenverteilern (T-Stücken).
Übung 13: Landeanfahrt aus niedriger Höhe
  • (i) Kontrollen vor der Landung;
  • (ii) Einweisung der Passagiere vor der Landung;
  • (iii) Auswahl des Landegeländes;
  • (iv) Verwendung von Brenner und Parachute-Ventil;
  • (v) Luftraumbeobachtung; und
  • (vi) Fehlanfahrt und Durchstarten.
Übung 14: Landeanfahrt aus großer Höhe
  • (i) Kontrollen vor der Landung;
  • (ii) Einweisung der Passagiere vor der Landung;
  • (iii) Auswahl des Landegeländes;
  • (iv) Sinkgeschwindigkeit;
  • (v) Verwendung des Brenners und des Parachute-Ventils;
  • (vi) Luftraumbeobachtung; und
  • (vii) Fehlanfahrt und Durchstarten.
Übung 15: Betrieb während der Tieffahrt
  • (i) Verwendung von Brenner, Flüsterbrenner und Parachute;
  • (ii) Luftraumbeobachtung;
  • (iii) Ausweichen vor Hindernissen in geringer Höhe;
  • (iv) Vermeidung von sensiblen Gebieten und Naturschutzgebieten; und
  • (v) Beziehungen zu Landbesitzern.
Übung 16: Landung bei unterschiedlichen Windverhältnissen
  • (i) Überprüfungen vor der Landung;
  • (ii) Einweisung der Passagiere vor der Landung;
  • (iii) Auswahl des Platzes;
  • (iv) Turbulenzen (nur bei Landungen mit hoher Windgeschwindigkeit);
  • (v) Verwendung von Brenner und Kontrollleuchten;
  • (vi) Verwendung des Parachute-Ventils (oder eines anderen Entleerungssystems) und der Drehventile (falls zutreffend);
  • (vii) Luftraumbeobachtung;
  • (viii) Versetzen und Entleeren;
  • (ix) Beziehungen zu Landbesitzern; und
Übung 17: Erste Alleinfahrt
  • (i) Fahrtvorbereitung unter Aufsicht; und
  • (ii) Einweisung durch den Fluglehrer, Beobachtung der Fahrt und Abschlussbesprechung.

Anmerkung: Die Übungen 1 bis 16 müssen abgeschlossen sein und der Flugschüler muss ein ausreichendes Kompetenzniveau erreicht haben, um einen Flug sicher durchzuführen, bevor er die erste Alleinfahrt unternimmt.

(d) Lehrplan für die Fahrausbildung (Gasballon)

(1) Die Nummerierung der Übungen sollte in erster Linie als Referenzliste für die Übungen und als grober Leitfaden für die Reihenfolge des Unterrichts verwendet werden; daher müssen die Demonstrationen und Übungen nicht unbedingt in der aufgeführten Reihenfolge durchgeführt werden. Die tatsächliche Reihenfolge und der Inhalt hängen von den folgenden, miteinander verknüpften Faktoren ab:

  • (i) Fortschritt und Fähigkeiten des Bewerbers;
  • (ii) den Wetterbedingungen, die die Fahrt beeinflussen;
  • (iii) die verfügbare Fahrzeit;
  • (iv) den Überlegungen zur Ausbildungstechnik;
  • (v) das örtliche Fahrtgebiet; und
  • (vi) die Anwendbarkeit der Übungen auf den jeweiligen Ballontyp.

(2) Bei jeder der Übungen muss sich der auszubildende Pilot der Erfordernisse des Airmanships und einer guten Luftraumbeobachtung bewusst sein, was jederzeit betont werden sollte.

(3) Liste der Übungen

Übung 1: Vertrautmachen mit dem Ballon
  • (i) Merkmale des Ballons;
  • (ii) die Komponenten oder Systeme;
  • (iii) Instrumente und Ausrüstung; und
  • (iv) Verwendung der Checkliste(n) und Verfahren.
Übung 2: Fahrtvorbereitung
  • (i) Dokumentation und Ausrüstung;
  • (ii) Wettervorhersage und aktuelle Daten;
  • (iii) Fahrtplanung:
    • (A) NOTAMs;
    • (B) Luftraumstruktur;
    • (C) sensible Gebiete (zum Beispiel Naturschutzgebiete);
    • (D) erwartete Fahrtstrecke (Richtung und Entfernung);
    • (E) Vorbereitung auf zu erwartende Ereignisse während der Fahrt Lufträume, Wetterbedingungen; und
    • (F) mögliche Landeplätze.
  • (iv) Startplatz:
    • (A) Genehmigung;
    • (B) Verhalten; und
    • (C) angrenzende Bereiche; und
  • (v) Tragfähigkeitsberechnungen.
Übung 3: Einweisung der Besatzung und der Passagiere
  • (i) Kleidung;
  • (ii) Einweisung des Ballonteams; und
  • (iii) Einweisung der Passagiere.
Übung 4: Aufrüsten und Auslegen
  • (i) Kontrolle Unbeteiligter;
  • (ii) Aufrüsten der Hülle und des Korbes (Netzballon);
  • (iii) Aufrüsten der Hülle und des Korbes (netzloser Ballon); und
  • (iv) Kontrolle des Ballastes (Mindesballast).
Übung 5: Füllen
  • (i) Beaufsichtigung Unbeteiligter;
  • (ii) Füllverfahren gemäß dem Flughandbuch des Herstellers; und
  • (iii) Vermeidung elektrostatischer Entladungen.
Übung 6: Start bei unterschiedlichen Windverhältnissen
  • (i) Überprüfungen und Einweisungen vor dem Start;
  • (ii) Vorbereitung für kontrolliertes Steigen;
  • (iii) „Hands off and hands on“-Verfahren für das Bodenpersonal;
  • (iv) Beurteilung von Wind und Hindernissen;
  • (v) Start bei unterschiedlichen Windgeschwindigkeiten, mit und ohne Windschatten, und
  • (vi) Vorbereitung auf Scheinauftrieb (False lift).
Übung 7: Steigen auf Fahrthöhe
  • (i) Steigen mit vorgegebener Steiggeschwindigkeit;
  • (ii) Luftraumbeobachtung;
  • (iii) maximale Steiggeschwindigkeit gemäß dem Flughandbuch des Herstellers; und
  • (iv) Einpendeln auf der gewählten Höhe.
Übung 8: Fahren mit konstanter Höhe
  • (i) Beibehaltung der Fahrthöhe:
    • (A) nur mit Hilfe von Instrumenten;
    • (B) durch Verwendung ausschließlich von Sichtreferenzen und
    • (C) mit allen verfügbaren Mitteln; und
  • (ii) Verwendung des Parachute-Ventils oder des Ventils
Übung 9: Abstieg auf niedrigere Fahrthöhe
  • (i) Sinken mit einer vorgegebenen Sinkgeschwindigkeit;
  • (ii) Schnellabstieg;
  • (iii) Luftraumbeobachtung;
  • (iv) maximale Sinkgeschwindigkeit gemäß dem Flughandbuch des Herstellers;
  • (v) Verwendung des Parachute-Ventils oder Ventils
  • (vi) Einpendeln auf der gewählten Höhe.
Übung 10: Notfälle
  • (i) geschlossener Füllansatz während des Starts und Steigens;
  • (ii) Beschädigung der Hülle während der Fahrt;
  • (iii) Ausfall des Parachute-Ventils oder des Ventils;
  • (iv) Kontakt mit Stromleitungen;
  • (v) Hindernisvermeidung; und
  • (vi) Üben der Evakuierung, Aufbewahrungsort und Verwendung der Notausrüstung.
Übung 11: Navigation
  • (i) Auswahl einer Karte;
  • (ii) Einzeichnen der erwarteten Fahrtstrecke;
  • (iii) Markierung von Positionen und Zeit;
  • (iv) Berechnung von Entfernung, Geschwindigkeit und Ballastverbrauch;
  • (v) Maximale Fahrthöhe (ATC, Wetter und Ballast);
  • (vi) Planen des weiteren Fahrtverlaufs;
  • (vii) Überwachung der Wetterentwicklung und entsprechende Maßnahmen;
  • (viii) Überwachung des Ballastverbrauchs;
  • (ix) Einhalten der Flugsicherungsverfahren (falls zutreffend);
  • (x) Kommunikation mit dem Verfolger; und
  • (xi) Verwendung von GNSS (falls zutreffend).
Übung 12: Ballastmanagement
  • (i) Mindestballast;
  • (ii) Anordnung und Sicherung des Ballasts;
  • (iii) Ballastbedarf und erwarteter Ballastverbrauch; und
  • (iv) Ballastreserven.
Übung 13: Anfahrt aus niedriger Höhe
  • (i) Kontrollen vor der Landung;
  • (ii) Einweisung der Passagiere vor der Landung;
  • (iii) Auswahl des Landegeländes;
  • (iv) Verwendung von Ballast und Parachute-Ventil oder Ventil;
  • (v) Verwendung des Schleppseils (falls zutreffend);
  • (vi) Luftraumbeobachtung; und
  • (vii) Fehlanfahrt und Durchstarten.
Übung 14: Anfahrt aus großer Höhe
  • (i) Kontrollen vor der Landung;
  • (ii) Einweisung der Passagiere vor der Landung;
  • (iii) Auswahl des Landegeländes;
  • (iv) Sinkgeschwindigkeit;
  • (v) Verwendung von Ballast und Parachute-Ventil oder Ventil;
  • (vi) Verwendung des Schleppseils (falls zutreffend);
  • (vii) Luftraumbeobachtung; und
  • (viii) Fehlanfahrt und Durchstarten.
Übung 15: Fahrt in niedriger Höhe
  • (i) Verwendung von Ballast und Parachute-Ventil oder Ventil;
  • (ii) Luftraumbeobachtung;
  • (iii) Ausweichen vor Hindernissen in geringer Höhe;
  • (iv) Vermeidung von sensiblen Gebieten und Naturschutzgebieten; und
  • (v) Beziehungen zu Landbesitzern.
Übung 16: Landung bei unterschiedlichen Windverhältnissen
  • (i) Kontrollen vor der Landung;
  • (ii) Einweisung der Passagiere vor der Landung;
  • (iii) Auswahl des Landegeländes;
  • (iv) Turbulenzen (nur bei Landungen mit hoher Windgeschwindigkeit);
  • (v) Verwendung von Ballast und Parachute-Ventil oder Ventil;
  • (vi) Methoden der Luftraumbeobachtung;
  • (vii) Verwendung der Reissbahn;
  • (viii) Schleiffahrt;
  • (ix) Entleerung;
  • (x) Vermeidung elektrostatischer Entladungen; und
  • (xi) Beziehungen zu Landbesitzern.
Übung 17: Erste Alleinfahrt
  • (i) Fahrtvorbereitung unter Aufsicht; und
  • (ii) Einweisung durch den Fluglehrer, Beobachtung der Fahrt und Nachbesprechung.

Hinweis: Die Übungen 1 bis 16 müssen abgeschlossen sein und der Flugschüler muss ein ausreichendes Kompetenzniveau erreicht haben, um eine Fahrt sicher durchzuführen, bevor er die erste Alleinfahrt unternimmt.

BFCL.135 BPL — Prüfung der Theoriekenntnisse

de/bfcl/130.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/25 10:46 von Volker Löschhorn

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